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Wohnraumlüftung

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verlangt von Bauherren und Modernisierern die Quadratur der Kreises: Einerseits müssen die Häuser luftdicht sein, andererseits muss "der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt" sein. Das geht nur mit einem fachmännischen Lüftungskonzept. Das allerdings wird in der Praxis oft vergessen "Ein Lüftungskonzept ist sehr wichtig, denn sonst kann es zu Schimmelbildung oder anderen Feuchteschäden kommen"

Wann man ein Lüftungskonzept erstellen lassen muss

Die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt die Norm DIN 1946-6. Demnach muss für alle Neubauten ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn nicht ohnehin eine zentrale Lüftungsanlage eingebaut wird. In Mehrparteienhäusern muss für jede Wohnung ein eigenes Konzept erstellt werden
Experten beobachten, dass das eigentlich vorgeschriebene Lüftungskonzept gerade bei Sanierungen im Gebäudebestand häufig nicht erstellt wird. Die ausführenden Fachfirmen beschränken sich oft auf den Hinweis, von nun an müssten die Bewohner häufiger und regelmäßig lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Das allerdings reicht nicht aus. "Manuelle Fensterlüftung ist keine lüftungstechnische Maßnahme, da sie nicht nutzerunabhängig ist"

 

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